Elternbrief: Möglichkeit der Wiederholung

Elternbrief: Möglichkeit der Wiederholung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

ich informiere Sie über folgende Mitteilung der Senatsverwaltung für BJF:

„Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe sowie in der Sekundarstufe I können im Schuljahr 2020/21 auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch ihre Schule die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen. Der Antrag ist schriftlich bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu stellen. Die Wiederholung nach Satz 1 wird nicht auf die Dauer der allgemeinen Schulpflicht und die nach § 59 Absatz 4 Satz 1 zulässige Anzahl an Wiederholungen oder Rücktritten angerechnet.“ (Schulgesetz Berlin §129a, Absatz 9)

Die Antragsfrist ist der 13.04.2021.

Bis zum 26.04.2021 erfolgt ein verpflichtendes Beratungsgespräch in der Schule.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte außerhalb des vorgeschriebenen Beratungsgesprächs nach der Antragstellung keine Beratungen durchführen, insbesondere nicht in den Osterferien.

Mit freundlichem Gruß,
gez. Dr. Friederike Beyer
Schulleiterin

 

20210325 Elternbrief Wiederholung Corona